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Foto-/Bildhonorare: MFM-Empfehlung 2014

1. Tageszeitungen, Anzeigenblätter (redaktionelle Nutzung)

 

Print-Produkte

ePaper* (Tageszeitung)

Zeitgleiche Verwendung in Printausgabe: 50% Rabatt auf entsprechende Abbildungsgröße * Für mPaper gelten die Preise der Spalte "< 2spaltig".

 

Zuschläge:

 

  • Zusätzliche Veröffentlichung in Jahrgangs-CD-ROM oder DVD: Nutzungsdauer 1 Jahr plus 10%, Nutzungsdauer 5 Jahre plus 25%

  • Honorar für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr

 

Sonstiges:

 

  • Als Auflage gilt der Durchschnittswert der Druckauflage aller Erscheinungstage

  • Erweiterte Nutzungsrechte (Mantelblätter, Kopfblätter, Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen) müssen gesondert vereinbart werden.

 

 

 

2. Zeitschriften, Magazine, Special-Interest-, Fach-, Mitglieder- und Mitarbeiterzeitschriften, Supplements, Booklets

 

Print-Produkte

ePaper*

* Für mPaper gelten die Preise der Spalte "1/4 Seite".

 

Zuschläge / Nutzungsrechte:

 

  • Beiheftposter: bis 4/1 Seite wie Titelhonorar, größer als 4/1 Seite wie Titelhonorar plus 50%

  • Journal-Aufmacher (Anfangsseite eines hervorgehobenen redaktionseigenen Spezialthementeils innerhalb der Zeitschrift): plus 50% auf das formatbezogene Honorar

  • Kleinformatige Abbildungen zum Haupttitelbild: plus 100% auf das formatbezogene Innenseitenhonorar

  • Rücktitel: plus 80% auf das formatbezogene Innenseitenhonorar

  • Gleichzeitiger Erwerb von Nutzungsrechten in Printausgabe und ePaper / mPaper: minus 50% Nachlass auf das ePaper / mPaper-Honorar

  • Zusätzliche Veröffentlichung in Jahrgangs-CD-ROM oder DVD: Nutzungsdauer 1 Jahr plus 10%, Nutzungsdauer 5 Jahre plus 25%

  • Eine zusätzliche Nutzung in Online-Diensten ist separat zu berechnen

  • Honorar für Serienverwendung: Nutzungsdauer 1 Jahr plus 500%

  • Erweiterte Nutzungsrechte (Mantelblätter, Kopfblätter, Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen) müssen gesondert vereinbart werden.

 

 

 

 

3. PR-Fotos, Pressemappen (redaktionelle Nutzung)

 

Allgemeines:

 

  • Der Umfang der übertragenen Rechte wird bei Auftragserteilung vereinbart. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG.

  • Das Grundhonorar enthält nur das Recht, die Medien unmittelbar zu beliefern.

  • Eine werbliche, nicht redaktionelle Verwendung ist zusätzlich zu honorieren (z. B. Anzeigen, Mailing, usw.).

  • Die Weitergabe an weiterverbreitende Agenturen und Pressedienste ist zustimmungspflichtig. Sie bedingt einen Aufschlag von 100% auf das Grundhonorar. Das Unternehmen ist auf den Namensnennungsanspruch hinzuweisen.

 

Sonstiges:

 

  • Kosten der Vervielfältigung sind nicht im Honorar enthalten.

  • Der Verbreiter hat durch Kennzeichnung unmittelbar am Bild auf den Ablauf der Frist zur honorarfreien Nutzung hinzuweisen (Verfalldatum), ferner wird vermerkt, daß danach Honorarpflicht zugunsten der Agentur/des Fotografen (mit Anschrift) eintritt. Diese Kennzeichnung wird durch einen Beleg nachgewiesen.

 

Nutzungsdauer:

 

  • Die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte werden für die jeweilige Laufzeit übertragen und erlöschen dann.

  • Nutzungsdauer-Verlängerung: plus 50% Zuschlag pro zusätzlichem Zeitintervall.

 

 

 

 

4. Auftragsproduktionen

 

Hier hat die MFM als übliche Honorare ermittelt (für Tageszeitungen / Magazine und Zeitschriften / PR):

 

  • 1/2 Tag (bis 4 Stunden): ab 275 / 385 / 825 €,

  • 1 Tag (bis 8 Stunden): ab 385 / 550 / 1.100 €,

  • 1 Tag (über 8 Stunden): ab 495 / 660 / 1.375 €,

  • Ausfallhonorar bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 50% vom Grundhonorar, danach 100%.

 

 

5. Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen

 

 

Zusätzlich zu ihren Honorartabellen hat die MFM "Marktübliche allgemeine Konditionen" für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen definiert. Hier ein Auszug der wichtigsten Bestimmungen:

 

AGB:

 

  • Vertragsgrundlage sind im allgemeinen die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bildlieferanten.

 

Auflage:

 

  • Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage.

 

Bildnachweis:

 

  • Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach § 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.

 

Rechte Dritter:

 

  • Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken oder andere Folgerechte betreffen, müssen gesondert eingeholt werden. (Dieser Passus betrifft bspw. Personenaufnahmen in der Werbung.)

 

Bildvorlagen:

 

  • Physische Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig.

  • Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Die Speicherung beim Nutzer muss gesondert vereinbart werden.

 

Honorare, Kosten:

 

  • Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind zusätzlich zu honorieren.

  • Die Honorarangaben sind in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, immer bezogen auf ein einzelnes Bild.

  • Die Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, soweit nicht anders angegeben.

  • Servicekosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden gesondert berechnet.

 

Zuschläge / Nachlässe:

 

  • Zuschläge und Nachlässe beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.

  • Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung, soweit nicht anders angegeben.

  • Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% Zuschlag.

  • Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar, sofern eine solche Klausel in den AGB des Bildanbieters enthalten ist (OLG Ffm Az. 11U 49/96(I/1), OLG Celle Az. 13U 81/96 + 13U 139/96).

 

Aufgrund erhöhter Produktionskosten:

 

  • Luft- und Unterwasseraufnahmen: plus 100%.

  • Fotomodell-Aufnahmen: plus 30%, ab 6 Fotomodelle plus 100%.

  • Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.

 

(15.02.2013)

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